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Vogtländer |
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Im Gasthaus zur Taube in Zeiningen
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Geschichtliches über die Vogtländer
Die Wanderjahre, auch als Walz, Tippelei oder Gesellenwanderung bezeichnet, beziehen sich auf die
Unser heutiges Bild über die Gesellenwanderung ist häufig verklärt durch einzelne fragmentarischeWanderschaft zünftiger Gesellen. Sie umfassen die Zeit des Wanderns der Gesellen nach dem Abschluss ihrer Lehrzeit (Freisprechung). Die Wanderschaft war seit dem Spätmittelalter bis zur beginnenden Industrialisierung eine der Voraussetzungen für den Gesellen, die Prüfung zum Meister zu beginnen. Die Gesellen sollten vor allem neue Arbeitspraktiken, Lebenserfahrung und fremde Orte, Regionen und Länder kennen lernen. Ein Handwerker, der sich auf dieser traditionellen Wanderschaft befindet, wird als Fremdgeschriebener oder Fremder bezeichnet. Überlieferungen, die sich überwiegend auf den Zeitraum des späten 18. bis zum frühen 20. Jahrhunderts beziehen. Die Geschichte der Wanderschaft als Teil der Handwerks- und Industriegeschichte sowie der Migrationsforschung ist bislang nur in Bruchstücken rekonstruiert. |
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Wanderschaft im 18. Jahrhundert
Die Ausbildung begann mit der Lehre und endete mit der
Gesellenprüfung. Der Zeitraum, den die Wanderschaft umfasste, unterschied sich über die Jahrhunderte, je nach Gewerk und Ort der Innung. Die Dauer war in den Artikeln der jeweiligen Zunft festgelegt. Nach dem Ablauf der Hälfte der Wanderjahre bestand die
Möglichkeit, sich durch Angehörige als Anwärter auf die Meisterschaft im Buch der jeweiligen Innung eintragen zu lassen. Erst nach Beendigung der Wanderschaft und einer weiteren mehrjährigen Arbeitszeit, den so genannten Mutjahren in einer Werkstatt am Ort der Antragstellung, bestand die Möglichkeit, sich zum Meisterstück anzumelden. An die Erlangung der Meisterschaft war das Niederlassungsrecht gebunden und damit die Eintragung als Bürger in das Bürgerbuch der Stadt. Erst dann bestand die Möglichkeit der Heirat. Personenkreis
Die Wanderschaft war ein Teil des vorgeschriebenenAusbildungsweges all derer, die dem Zunftzwang unterlagen. Frauen und Kleingewerbetreibende in den Vorstädten größerer Städte und Hofhandwerksleute standen im 18. Jahrhundert außerhalb des Zunftzwanges. |
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![]() Wanderbuch des Kürschners Albert Strauß, 1816 |
Funktion
Die bisherige Interpretation der Wanderschaft
geht von zwei prinzipiell damit verbundenen Funktionen aus. Neben der Ausbildung, dem Wissenserwerb und dem damit verbundenen überregionalen Wissenstransfer waren die Regulierung des regionalen Arbeitsmarktes und die schwankenden Absatzbedingungen von Bedeutung. |
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Ablauf
Der Ablauf der Wanderschaft wurde in den die innere Ordnung der Zunft speziell abgestimmten Artikeln,
dem Artikelbuch, festgelegt und unterschied sich zeitlich, regional und nach dem Gewerk. Die Einschreibung der Gesellen nach Ankunft bei der Lade war mit der Ablegung eines Geselleneids auf die Zunft- bzw. Innungslade verbunden. Oftmals wurden die Gesellen bestimmten Meistern zugewiesen, da es für die Zahl der Meister Beschränkungen in der Anzahl der zu beschäftigenden Gesellen gab. Die Kündigung war beiden Seiten möglich. Das Artikelbuch der Innungen regelte dabei im Allgemeinen die Bedingungen der Wanderschaft für die
ausziehenden Gesellen wie auch das arbeitsrechtliche Verhältnis von Gesellen und Meistern innerhalb der jeweiligen Innung. Dabei wurden neben dem Lohn auch die Beiträge zur Gesellenlade, das Krankenwesen und die Reglementierung des Lebens der Gesellen festgelegt. Ein Beispiel dafür sind die in unterschiedlichen Abständen abgehaltenen Irthen an den so genannten Zechtagen. Diese Trinkgelage während der Gesellenversammlungen mussten durch den Innungsältesten und dessen Beisitzer genehmigt werden und waren beim Herbergsvater, dem Ladenvater, anzumelden. Gesellen waren ebenfalls zu Innungen vereinigt. Dies wurde jedoch nicht überall widerspruchslos geduldet. Den größeren Geselleninnungen standen oft ein oder mehrere Altgesellen, die Ladengesellen, vor. Als Geselle gehörte man zu den Besitzlosen, den Habenichtsen. |
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Kochrezept Vogtländer Kartoffelklösse
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| Für eine Familie mit Vogtländer-Appetit schält man einen Napf, das sind 5 Liter, große, mehlige rohe Kartoffeln, reibt sie in eine Schüssel mit kaltem Wasser und lässt sie so 1 bis 2 Stunden stehen, indem man von Zeit zu Zeit das obere schaumige Wasser abschöpft und frisches zugießt. Dreiviertelstunde vor dem Gebrauche rührt man die Kartoffeln um, Geist sie durch einen festen groben Leinensack und drückt sie darin so fest aus, dass kein Wasser mehr abfließt. Dann nimmt man sie aus dem Sack, zerkrümelt den festen Klumpen und streut eine Hand voll Salz drauf. Nun werden die Kartoffeln mit Wasser gebrüht, doch nicht so, dass man das kochende Wasser einfach darauf Geist, nein, dabei muss man vorsichtig zu Werke gehen. Man schiebt also die Kartoffeln beiseite, hält die Schüssel etwas schräg, Geist einen Teil des Wassers auf einen freien Platz und verrührt mit dem Klosslöffel nach und nach etwas von den Kartoffeln mit dem Wasser, Geist neues kochendes Wasser zu, verrührt wieder und so fort, bis es ein ziemlich weicher Teig ist. Wie weich? Ja, das eben muss man "im Griff" haben, das lernt sich erst durch Übung, wenn es einem nicht angeboren ist. Also, in den ziemlich weichen Teig gibt man einen sehr gehäuften Suppenteller gekochte, geriebene Kartoffeln, vermischt alles gut und fängt nun an zu formen. Dazu taucht man die Hände in kaltes Wasser, nimmt einen Klumpen Teig, macht eine Vertiefung hinein, füllt diese mit einigen fett gerösteten Semmelwürfeln aus, schlägt Teig darüber und rundet die Klöße ab. Direkt aus der Hand werden sie in kochendes Salzwasser geworfen; darin müssen sie 20 Minuten kochen, dann gleich auf den Tisch kommen und gegessen werden, denn durch das Stehen werden sie hart. |




