Wanderschaft im 18. Jahrhundert
Die Ausbildung begann mit der Lehre und endete mit der Gesellenprüfung. Der Zeitraum, den die Wanderschaft umfasste, unterschied sich über die Jahrhunderte, je nach Gewerk und Ort der Innung.
Die Dauer war in den Artikeln der jeweiligen Zunft festgelegt. Nach dem Ablauf der Hälfte der Wanderjahre bestand die Möglichkeit, sich durch Angehörige als Anwärter auf die Meisterschaft im Buch der jeweiligen Innung eintragen zu lassen. Erst nach Beendigung der Wanderschaft und einer weiteren mehrjährigen Arbeitszeit, den so genannten Mutjahren in einer Werkstatt am Ort der Antragstellung, bestand die Möglichkeit, sich zum Meisterstück anzumelden. An die Erlangung der Meisterschaft war das Niederlassungsrecht gebunden und damit die Eintragung als Bürger in das Bürgerbuch der Stadt. Erst dann bestand die Möglichkeit der Heirat.
Personenkreis
Die Wanderschaft war ein Teil des vorgeschriebenen Ausbildungsweges all derer, die dem Zunftzwang unterlagen. Frauen und Kleingewerbetreibende in den Vorstädten größerer Städte und Hofhandwerksleute standen im 18. Jahrhundert außerhalb des Zunftzwanges.